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Dreirad - "Grundbedürfnis auf Mobilität" (Allgemeines)

agno, (vor 2886 Tagen) @ motorschiffbesitzer

Zitat: BSG, Urteil vom 18.05.2011 - Aktenzeichen B 3 KR 7/10 R
"..., eine über 500 m liegende Wegstrecke in einem zeitlichen Rahmen von 20 Minuten mit dem Aktivrollstuhl zu bewältigen. Dies sei zur Verwirklichung des Grundbedürfnisses auf Mobilität ausreichend...."

Da ich nichts besseres gefunden habe, gehe ich davon aus dass die Quelle der (auch mir in anderem Zusammenhang genannten ) 500 Meter aus diesem Gerichtsurteil stammt.

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Mobilitätsgerechtigkeit im Wandel der Zeit
BSG, Urteil vom 18.05.2011 - Aktenzeichen B 3 KR 7/10 R
ups... spannend....
Eine weitere Konkretisierung des Nahbereichs im Sinne einer Mindestwegstrecke ist vor dem Hintergrund des sich wandelnden Mobilitätsverhaltens (vgl Kurzfassung des Ergebnisberichts "Mobilität in Deutschland 2008", abrufbar unter www.mobilitaet-in-deutschland.de - recherchiert am 16.5.2011) weder tatsächlich möglich noch zur sachgerechten Anwendung des § 33 Abs 1 Satz 1 SGB V notwendig.....
...die Fähigkeit, eine Wegstrecke von 100 m ( BSG Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R, RdNr 16 - Therapie-Tandem IV) bzw 200 m ( BSG SozR 4-2500 § 33 Nr 12 RdNr 15 f - Liegedreirad) zurückzulegen, nicht als ausreichend zur Erschließung des Nahbereichs angesehen worden ist....

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Weiß nicht, woher ich komm, weiß nicht, wie lang ich bleib, weiß nicht, wohin ich geh, mich wundert, dass ich glücklich bin ...

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