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Dreirad - persönliches Budget (Allgemeines)

motorschiffbesitzer, (vor 2886 Tagen) @ kirstenna

Für mich steht und fällt alles mit dieser Stellungnahme:

-Gemäß amtsärztlicher Stellungnahme gelten zur Fortbewegung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 500 m von der Wohnung aus als notwendiger und angemessener Radius.

Ich kenne mich da nicht aus. Ist das eine willkürliche Äußerung oder gründet die auf einen Paragraphen?

-Dazu ist kein Dreirad erforderlich. Es stehen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung.

Ist das nachgewiesen? Für meinen Autoumbau, mußte ich - per Stellungnahme der Stadt? Verkehrsbetriebe? - nachweisen, dass es keine öffentliche (und im Bedarfsfalle behindertengerechte) Vekehrsanbindung zu meiner Arbeitsstätte gibt, damit die Rentenkasse die Kosten übernimmt.

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