Dreirad - persönliches Budget (Allgemeines)
Für mich steht und fällt alles mit dieser Stellungnahme:
-Gemäß amtsärztlicher Stellungnahme gelten zur Fortbewegung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 500 m von der Wohnung aus als notwendiger und angemessener Radius.
Ich kenne mich da nicht aus. Ist das eine willkürliche Äußerung oder gründet die auf einen Paragraphen?
-Dazu ist kein Dreirad erforderlich. Es stehen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung.
Ist das nachgewiesen? Für meinen Autoumbau, mußte ich - per Stellungnahme der Stadt? Verkehrsbetriebe? - nachweisen, dass es keine öffentliche (und im Bedarfsfalle behindertengerechte) Vekehrsanbindung zu meiner Arbeitsstätte gibt, damit die Rentenkasse die Kosten übernimmt.
--
Syntax error on line 1492