... nicht zu guter Letzt ... (Allgemeines)

Boggy, (vor 39 Tagen) @ Boggy

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" Auch lassen die betrachteten Krankenkassen weitgehend außen vor, dass zu Beginn der Einführung nur ein kleiner Teil der angekündigten Anwendungen verfügbar sein wird. Das betrifft beispielsweise den elektronischen Impfpass. Lediglich in einem der untersuchten Kassenschreiben wird erwähnt, dass die ePA anfangs leer sein wird und Diagnosen, Befunde und Medikationen erst nach und nach eingepflegt werden müssen.
(...)

Einige Krankenkassen weisen ausschließlich auf ein Online-Widerspruchsformular hin, das über einen QR-Code oder eine Internetseite mit persönlichem Zugangscode erreichbar ist. Andere verlangen, dass die Versicherten ihren Widerspruch auf dem Postweg einreichen. Über die Möglichkeit, telefonisch der Anlage der ePA zu widersprechen, wird in keinem der vorliegenden Anschreiben informiert.

„Die Krankenkassen dürfen den Versicherten nicht vorschreiben, wie der Widerspruch gegen die ePA zu erfolgen hat. Das setzt unangemessene Hürden und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben“, so Moormann. Nicht in allen Versichertenanschreiben wird darauf hingewiesen, dass der Widerspruch gegen die Anlage und auch gegen die Nutzung der ePA jederzeit möglich ist – und nicht nur bis zu einem konkreten Zeitpunkt.
(...)

dieses Informationsdokument nur auf ihre jeweiligen Internetseiten. Versicherte ohne internetfähiges Endgerät werden so von den Informationen ausgeschlossen."

Quelle:
https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/elektronische-patientenakte-krankenkassen-inform...

Gruß
Boggy

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Um unserer persönlichen und gesellschaftlichen Freiheit willen müssen wir immer wieder die Saat des kritischen Verstandes und des begründeten Zweifels säen.


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