Antrag gem. § 70 STVZO, EBE über 6 Km/h (Technik)

Michael27 @, Samstag, 02.07.2022, 18:57 (vor 662 Tagen) @ Faxe

Danke dir, dann ist der Preis wohl in Ordnung.

Ob es da wohl Unterschiede je nach Bundesland gibt?

Bei mir war es übrigens Hamburg (lbv).

Ich glaube nicht, dass es da bundesland-spezifische Konditionen gibt (in meinem Fall Ba-Wü). Zum einen ist es über 3 Jahre her. Da ändern sich Preise auch mal. Zum anderen hat mir das das Sanitätshaus in Rechnung gestellt. Ob die 1:1 ihre Kosten weiterberechnet haben, kann ich nicht beurteilen. Da die sonstigen Kosten aber alle o.k. waren (sonst hätte meine Krankenkasse die Basisversion des E-Pilot nicht bei diesem Sanitätshaus bezahlt; ich habe nur den Aufpreis für 15 km/h anstelle von 6 km/h bezahlt), haben sie zumindest nicht deutlich aufgeschlagen bei der EBE.

Michael


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