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"Cannabis, eine Lösung (Therapien)

UWE, Freitag, 11.03.2022, 13:12 (vor 771 Tagen) @ naseweis

Ja testen ist das Eine, das hab ich schon im Jahr nach der Diagnose gemacht.
Wenn aber die Wirksamkeit festgestellt ist, wäre doch schön, wenn die 20 €/Gramm nicht unbedingt selbst getragen werden müssen. Nicht jede(r) ist als potentieller Selbstzahler gut ausstaffiert.

Nicht immer nach dem Gesetzgeber zu rufen wo es nicht nötig ist !

Achja und wer keinen Garten hat sondern bestenfalls nur einen Nordbalkon... :-(

Wächst auch auf einem Nordbalkon.. Wird halt nicht so groß.

Schön wär das ja wirklich, wenn das Gesetz von 2017 ohne zu zicken umgesetzt werden würde.

SGB V > § 31 (6)
4 Leistungen, die auf der Grundlage einer Verordnung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes zu erbringen sind, bei denen allein die Dosierung eines Arzneimittels nach Satz 1 angepasst wird oder die einen Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Extrakten in standardisierter Qualität anordnen, bedürfen keiner erneuten Genehmigung nach Satz 2.

Da ist auch noch weites Land.

Nicht immer nach dem Gesetzgeber zu rufen wo es nicht nötig ist !

Uwe

--
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn Jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
– René Descartes


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