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"Cannabis, eine Lösung (Therapien)

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Freitag, 11.03.2022, 12:18 (vor 749 Tagen) @ UWE

Wer *C* testen will, der braucht nicht auf den Gesetzgeber zu warten. shades
Das habe ich schon vor vielen Jahren noch im alten DMSG-Forum gepostet.

Ja testen ist das Eine, das hab ich schon im Jahr nach der Diagnose gemacht.
Wenn aber die Wirksamkeit festgestellt ist, wäre doch schön, wenn die 20 €/Gramm nicht unbedingt selbst getragen werden müssen. Nicht jede(r) ist als potentieller Selbstzahler gut ausstaffiert.

darum geht es hier doch in dem Artikel auch
Achja und wer keinen Garten hat sondern bestenfalls nur einen Nordbalkon... :-(

Schön wär das ja wirklich, wenn das Gesetz von 2017 ohne zu zicken umgesetzt werden würde.

SGB V > § 31 (6)
4 Leistungen, die auf der Grundlage einer Verordnung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes zu erbringen sind, bei denen allein die Dosierung eines Arzneimittels nach Satz 1 angepasst wird oder die einen Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Extrakten in standardisierter Qualität anordnen, bedürfen keiner erneuten Genehmigung nach Satz 2.

Da ist auch noch weites Land.
Mein Arzt will jetzt nach Dronabinol tatsächlich für Blüten nochmal einen Antrag.

Nach Rücksprache mit der Krankenkasse geht das aber formlos, ohne Anschreiben.
"Wenn er das braucht, soll er das kriegen, villeicht lernt er's dann" sagte die Mitarbeiterin am Telefonm

--
das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht


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