Interesse durchsetzen (Allgemeines)
Zur Sachlage kann ich nichts Genaues sagen, erinnere mich aber irgendwie, mal gelesen zu haben, dass die DRV die Krankmeldung als Rentenbeginn wertet. Leider finde ich die Quelle nicht mehr. Aber Krankmeldung als Rentenbeginn wäre ja auch logisch, weil damit der "Schadensbeginn" ja fachärztlich dokumentiert ist, während die Reha dazu dient, zu überprüfen, ob der "Schaden" evtl repariert werden kann.
Darauf drängt übrigens auch gern die KV. Die würde dann eventuell nach rückwirkendem Rentenbeginn gezahltes Krankengeld aus dem aufgelaufenen Rentenguthaben erstattet bekommen.
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"Skynet begins to learn at a geometric rate. It becomes self-aware at 2:14 AM, Eastern time, August 29th. "