Volle Erwernsminderungsrente (Allgemeines)

UWE, (vor 1864 Tagen) @ Wolkenblume

Ist es nicht so, dass die Erwerbminderungsrente ab Antrag gilt ?

Also dann in deinem Fall ab Antragstellung von deiner jetzigen EMR ...

Ich habe Ende 2017 EMR- Antrag gestellt und diese Mitte 2018 voll und unbefristet bekommen und sie gilt ab Antrag.

Demzufolge müsste dann bei deinem Fall die volle als Weiterführung der jetzigen gelten und dann eben ab dem Antrag deiner jetzigen, oder?

Ich weiß nicht, ob ich direkt bei der DRV fragen würde ( habe immer das Gefühl, schlafende Hunde zu wecken.....) gibt es nicht irgendwelche Verbände, die das wissen müssten....VDK,etc... ?

Das mit den "schlafenden Hunden" ist prinzipiell richtig.

In dem Fall bringt aber ausschließlich die Auskunft des "Handlungsführers" Klarheit. Und das ist nicht der VdK oder ein Rentenberater sondern in der Tat die DRV.

Ich hab ja auch nichts zu verbergen.
Die Frage ist ab wann die fällige EM-Rente nach langer Krankschreibung (nach Aussteuerung und Aufforderung zur Reha) greift.
-- Mit dem Reha Antrag oder bereits mit der Krankmeldung.

LG
Uwe

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