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Patient hat ein Recht auf seine Akte (Allgemeines)

Philipp, (vor 3615 Tagen) @ naseweis

Ja, immerhin das.

Leider gibt es noch kein Recht auf Gesundung.

Auf meine Akte(n) haben viele Rechte, bei der IV-Anmeldung musste ich unterschreiben, dass meine Akten für Alle Versicherungsträger und deren Vetreter (Anwälte) frei zugänglich sind zur freien Nutzung auch gegen meine persönlichen Interessen.

H;-) pe

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