Patient hat ein Recht auf seine Akte (Allgemeines)
Ja, immerhin das.
Leider gibt es noch kein Recht auf Gesundung.
Auf meine Akte(n) haben viele Rechte, bei der IV-Anmeldung musste ich unterschreiben, dass meine Akten für Alle Versicherungsträger und deren Vetreter (Anwälte) frei zugänglich sind zur freien Nutzung auch gegen meine persönlichen Interessen.
H
pe