Patient hat ein Recht auf seine Akte (Allgemeines)
Patienten haben Anspruch auf vollständige Einsicht in die Behandlungsunterlagen ihres Arztes. Ein besonderes Interesse muss dafür nicht dargelegt werden.
Das Amtsgericht München hat festgestellt, dass ein Doktor auch dann kein Recht hat, die Akte des Patienten zurückzuhalten, wenn die Behandlungsrechnung noch nicht bezahlt ist.
Mehr dazu schreibt Ekkehard Müller-Jentsch in der Süddeutschen Zeitung
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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)
Sisyphos hatte es auch nicht leicht