Der Blick ins jenseits (Allgemeines)

moritz, (vor 3359 Tagen) @ motorschiffbesitzer

ich pflege meine patientenverfügung regelmässig zu überprüfen, ob sie meinen gegenwärtigen wünschen noch entspricht und wenn nicht, passe ich sie an. war allerdings noch nie nötig, da ich mich vor über 10 jahren sehr gründlich mit dem thema beschäftigt habe und es immer noch tue.

würde mir ein locked-in zustossen, dürften keine lebenserhaltenden, nur lindernde massnahmen ergriffen werden. man braucht selbstverständlich jemanden, der das im notfall gegen die ärzte durchsetzen könnte.

zu "lebenswert": das kann nur der besitzer dieses lebens entscheiden. die pat.verfügung dient dazu, diesen willen festzuhalten für den fall, dass man sich nich mehr verständlich machen kann oder nicht mehr bei bewusstsein ist.

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