Grundsatzurteil über künstliche Lebensverlängerung (Allgemeines)

W.W., (vor 3374 Tagen) @ moritz

das hat nichts mit belegung eines intensiv-bettes zu tun, es geht drum, immer wieder zu überlegen, ob wir (d.h. die gesellschaft im allgemeinen und die ärzte im besonderen) dem kranken menschen etwas gutes tun oder nicht!

Ich denke, es ging doch um die Belegung eines Intensivbettes!

für ärzte gilt der grundsatz: primum nil nocere.

Das mag sein, aber dieser Grundsatz kann einem Arzt auch dabei helfen, ein Intensivbett zu belegen.

W.W.

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