Grundsatzurteil über künstliche Lebensverlängerung (Allgemeines)
das hat nichts mit belegung eines intensiv-bettes zu tun, es geht drum, immer wieder zu überlegen, ob wir (d.h. die gesellschaft im allgemeinen und die ärzte im besonderen) dem kranken menschen etwas gutes tun oder nicht!
für ärzte gilt der grundsatz: primum nil nocere.
die themen sterbehilfe und lebensverlägerung interessieren mich sehr. ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig resonanz solche themen haben, dabei geht es uns doch wirklich was an.