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OT: CETA Aktuell vom 13.10.2016 (Allgemeines)

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 3351 Tagen) @ Zoe

Morgen ca. 10.00 Uhr werden wir sehen, ob unser Verfassungsgericht an diffuse private Schiedsgerichte verweist...
Ich kann´s mir nicht vorstellen: Darauf einen kräftigen Schluck Ahornsirup! :coffee:
Zoe

hätteste doch die Richter mit Schampus :schampus: entspannen sollen:

Karlsruhe stellt sich dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta vorerst nicht in den Weg. Dafür nehmen die Verfassungsrichter aber die Bundesregierung in die Pflicht.

Die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.

Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht.
:caution: Stopp immer noch möglich :caution:

aus dem Heise-Newsticker

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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