off-topic - Bundesverwaltungsgericht prüft GEZ-Beitrag (Allgemeines)
Budnesverwaltungsgericht prüft Rechtmäßigkeit GEZ-Gebühr
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk große Konsequenzen haben könnte. Das Gericht hat die Nichtzulassung einer Revision des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen sein Urteil über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags aufgehoben (Az. 6 B 70.23). Der Kläger hatte in dem Verfahren ausgeführt, es sei nicht zulässig, den Rundfunkbeitrag zu fordern, wenn die Sender ihren Auftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt verfehlten.
Den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof überzeugte das nicht, wohl aber das Bundesverwaltungsgericht.
Uwe