Ablehnung (Allgemeines)

kirstenna @, Donnerstag, 05.01.2023, 18:20 (vor 449 Tagen)

Hier stelle ich mal den Text rein.

Die Mitarbeiterin hatte mich um 15.00 angerufen und sich schon im Gespräch das eine oder andere Argument von mir verschafft.

Dann hat sie in Windeseile den Text verfasst.

Jetzt fällt es mir echt schwer darauf etwas Substantielles zu erwidern.

Hat jemand eine Idee?

Es sieht nicht gut für mich aus, für den Alber e Pilot.

Das kann ich wohl vergessen.

Naja, ich hatte noch nie Glück mit der Kasse, bis auf den Faltrollstuhl mit Wheeldrive, weil das gerade so geht und besser ist als nichts.

Die Kasse muss offensichtlich nicht einmal einen Rollstuhl bereitstellen, der durch meine Tür passt.

Die TK Kämpfe für Blüten --- nichts hat geklappt, lediglich das CBD Öl - aber dermaßen umständlich, das man es besser kauft.

Oder an die TK Kämpfe Dreirad, dieses Fahrrad mit drei Rädern - auch das hatte nie geklappt.

Ich frage mich, sollte ich einen Widerspruch machen oder das einfach lassen.

Diese Person wünsche ich mir kein zweites Mal ans Telefon.

Die sind halt geschult, die Leute über den Löffel zu balbieren.

Hier der Text vom TK Brief:

Leider können wir keine Kosten für ein Rollstuhl-Zuggerät e-pilot P15 übernehmen
Guten Tag Frau x
vielen Dank für unser Gespräch. Leider dürfen wir uns nicht an den Kosten für ein
Rollstuhl-Zuggerät e-pilot P15 beteiligen.
Hintergrund ist, dass wir am 19. Dezember 2017 die Kosten für einen Wheeldrive Antrieb übernommen haben. Das ist ein Hilfsmittel mit vergleichbarer Funktion oder vergleichbarem Nutzen.
Sie teilten uns mit, dass Sie das Rollstuhl-Zuggerät für weitere Strecken benötigen.
Wir können nur Hilfsmittel bezahlen, mit denen Sie in der Wohnung und im näheren Umfeld
mobil bleiben.
Mit dem Rollstuhl-Zuggerät können Sie sich aber darüber hinaus bewegen. Daher dürfen wir
dafür nicht zahlen.
Was bedeutet "näheres Umfeld"? Es umfasst eine Entfernung, die Gesunde üblicherweise zu
Fuß gehen können. Die Gerichte nennen das "Nahbereich".
Auch informierten Sie uns, dass Sie mit dem Rollstuhl-Zuggerät besser Bordsteine überwinden
können.
Wenn Hilfsmittel aufgrund individueller Wohnverhältnisse gebraucht werden, sind sie laut Bundessozialgericht keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für das Gericht zählen zu den individuellen Wohnverhältnissen nicht nur selten vorkommende
Hindernisse, sondern bereits Treppenstufen.
Ausgeschlossen sind daher Hilfsmittel, die Sie zum Beispiel beim Überwinden von Stufen, bei
beengten Räumen oder bei schmalen Türrahmen zusätzlich benötigen.


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