Volle Erwernsminderungsrente (Allgemeines)

UWE, (vor 1866 Tagen)

Wer von Euch hat Erfahrungen beim Antrag auf volle Erwerbsminderung.

Aktuell habe ich eine halbe EM-Rente mit Hinzuverdienst.

Den Job packe ich so nicht mehr und wollte über meinen Neuro bei der DRV nun einen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen. (dann ohne Hinzuverdienst..)

Wenn ich den Antrag nach einer längeren Krankmeldung stelle, kann die DRV den Rentenbeginn auf den Beginn der Krankmeldung zurückdatieren?

Das wäre insofern schlecht für mich, da ich dann nicht voll von den staatlichen Verbesserungen der Hinzurechnungseiten profitieren würde.

Ein telefonischer Beratumgstermin bei der DRV steht noch aus.
Eine Vorabinfo von einem Erfahrenen wäre da natürlich hilfreich..

LG
Uwe

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Volle Erwerbsminderungsrente

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 1865 Tagen) @ UWE

Hallo Uwe,
das ist eine interessante Frage:

volle Erwerbsminderung stellen. (dann ohne Hinzuverdienst..)

A bissel was geht noch:
Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.

+> Wenn ich den Antrag nach einer längeren Krankmeldung stelle, kann die DRV den Rentenbeginn auf den Beginn der Krankmeldung zurückdatieren?

Bisher ist mir bekannt, dass ein Rehaantrag zum Rentenantrag umgedeutet werden kann und somit der Zeitpunkt der Rehaantragstellung als Zeitpunkt der Rentenantrags fungiert.

Die Variante mit Krankheitszeiten ist mir bisher noch nicht untergekommen.

Ich war auch fortgesetzt krankgeschrieben (6+72 Wochen) bis ich nach Krankenkassenaufforderung {zum letztmöglichen Termin 30.10.2010} den R995 (Rehanatrag) einreichte.
Die EMrente wurde dann mit Bescheid vom 08.11.2011 :crying: (mit Rentenbeginn 01.11.2010) bewilligt.

Das wäre insofern schlecht für mich, da ich dann nicht voll von den staatlichen Verbesserungen der Hinzurechnungseiten profitieren würde.

ja, klar. Hab schon Leute getroffen die nach neuem Recht "mehr" EM bekommen als sie eigentlich Altersrente bekommen hätten.

Ein telefonischer Beratumgstermin bei der DRV steht noch aus.
Eine Vorabinfo von einem Erfahrenen wäre da natürlich hilfreich..

LG
Uwe

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den Patienten abzulenken,
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Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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Volle Erwerbsminderungsrente

agno, (vor 1865 Tagen) @ UWE

Uwe, hast Du in letzter Zeit eine Reha gemacht?
Der jüngste mir bekannte Fall war, nach langer Arbeitsunfähigkeit eine Reha beantragt, welche nicht erfolgreich war und deshalb als Rentenantrag gegolten hat.
Gruß agno
P.S.: Man hatte damals angedeutet, dass anstelle von Rente auch Behindertenwerkstatt möglich sei. :-(

--
Weiß nicht, woher ich komm, weiß nicht, wie lang ich bleib, weiß nicht, wohin ich geh, mich wundert, dass ich glücklich bin ...

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Faxe, (vor 1865 Tagen) @ UWE

Wenn ich den Antrag nach einer längeren Krankmeldung stelle, kann die DRV den Rentenbeginn auf den Beginn der Krankmeldung zurückdatieren?

Die fragen doch im Antrag. "Seit wann halten Sie sich für erwerbsgemintert?"

Schreibst du z.B. seit 4 Wochen weil da ein Schub dich davon überzeugte und dein Arzt würde bestätigen dass vorher noch Hoffnung war, dann sollte das auch der Rentenbeginn sein.
(Der Tipp ist aber ohne Gewähr!)

Ich meldete mich z.B. um den 20. September krank, beantragte volle EM-Rente Ende Oktober und bin Sylvester offiziell Rentner ab 1.10. geworden.

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Volle Erwernsminderungsrente

Wolkenblume, (vor 1865 Tagen) @ UWE

Ist es nicht so, dass die Erwerbminderungsrente ab Antrag gilt ?

Also dann in deinem Fall ab Antragstellung von deiner jetzigen EMR ...

Ich habe Ende 2017 EMR- Antrag gestellt und diese Mitte 2018 voll und unbefristet bekommen und sie gilt ab Antrag.

Demzufolge müsste dann bei deinem Fall die volle als Weiterführung der jetzigen gelten und dann eben ab dem Antrag deiner jetzigen, oder?

Ich weiß nicht, ob ich direkt bei der DRV fragen würde ( habe immer das Gefühl, schlafende Hunde zu wecken.....) gibt es nicht irgendwelche Verbände, die das wissen müssten....VDK,etc... ?

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UWE, (vor 1864 Tagen) @ Wolkenblume

Ist es nicht so, dass die Erwerbminderungsrente ab Antrag gilt ?

Also dann in deinem Fall ab Antragstellung von deiner jetzigen EMR ...

Ich habe Ende 2017 EMR- Antrag gestellt und diese Mitte 2018 voll und unbefristet bekommen und sie gilt ab Antrag.

Demzufolge müsste dann bei deinem Fall die volle als Weiterführung der jetzigen gelten und dann eben ab dem Antrag deiner jetzigen, oder?

Ich weiß nicht, ob ich direkt bei der DRV fragen würde ( habe immer das Gefühl, schlafende Hunde zu wecken.....) gibt es nicht irgendwelche Verbände, die das wissen müssten....VDK,etc... ?

Das mit den "schlafenden Hunden" ist prinzipiell richtig.

In dem Fall bringt aber ausschließlich die Auskunft des "Handlungsführers" Klarheit. Und das ist nicht der VdK oder ein Rentenberater sondern in der Tat die DRV.

Ich hab ja auch nichts zu verbergen.
Die Frage ist ab wann die fällige EM-Rente nach langer Krankschreibung (nach Aussteuerung und Aufforderung zur Reha) greift.
-- Mit dem Reha Antrag oder bereits mit der Krankmeldung.

LG
Uwe

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Volle Erwerbsminderungsrente

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 1864 Tagen) @ UWE

.
Lieber Uwe,

es könnte noch ganz anders sein:
Du beziehst Teil-EM, du bist also schon Rentner seit Feststellung der Teil-EM.

Ist dann womöglich der Antrag auf volle EM gar nicht als Neuantrag zu bewerten, sondern lediglich als Upgrade?

Dann hätte sich die ganze Termindenkerei erledigt.

Klarheit wird dir da nur das Gespräch mit der RV bringen können.

Dafür drück ich alle Daumen

--
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Interesse durchsetzen

Karo, (vor 1863 Tagen) @ UWE

Ist es nicht so, dass die Erwerbminderungsrente ab Antrag gilt ?

Also dann in deinem Fall ab Antragstellung von deiner jetzigen EMR ...

Ich habe Ende 2017 EMR- Antrag gestellt und diese Mitte 2018 voll und unbefristet bekommen und sie gilt ab Antrag.

Demzufolge müsste dann bei deinem Fall die volle als Weiterführung der jetzigen gelten und dann eben ab dem Antrag deiner jetzigen, oder?

Ich weiß nicht, ob ich direkt bei der DRV fragen würde ( habe immer das Gefühl, schlafende Hunde zu wecken.....) gibt es nicht irgendwelche Verbände, die das wissen müssten....VDK,etc... ?


Das mit den "schlafenden Hunden" ist prinzipiell richtig.

In dem Fall bringt aber ausschließlich die Auskunft des "Handlungsführers" Klarheit. Und das ist nicht der VdK oder ein Rentenberater sondern in der Tat die DRV.

Ich hab ja auch nichts zu verbergen.
Die Frage ist ab wann die fällige EM-Rente nach langer Krankschreibung (nach Aussteuerung und Aufforderung zur Reha) greift.
-- Mit dem Reha Antrag oder bereits mit der Krankmeldung.


Nein, zu verbergen hast du nichts, aber du hast ein Interesse, und das willst du durchsetzen. Du kannst dich nun bei verschiedenen Instanzen erkundigen, wie es rentenrechtlich aussieht - aber ob die DRV sich auch daran hält, steht auf einem ganz anderen Blatt. Falls nicht, musst du ein ggf. langes Widerspruchsverfahren in Kauf nehmen - du wärst da nicht der Erste, dem es so ergeht.

Zur Sachlage kann ich nichts Genaues sagen, erinnere mich aber irgendwie, mal gelesen zu haben, dass die DRV die Krankmeldung als Rentenbeginn wertet. Leider finde ich die Quelle nicht mehr. Aber Krankmeldung als Rentenbeginn wäre ja auch logisch, weil damit der "Schadensbeginn" ja fachärztlich dokumentiert ist, während die Reha dazu dient, zu überprüfen, ob der "Schaden" evtl repariert werden kann.

Mit der Rentenberatung der DRV habe ich keine besonders guten Erfahrungen gemacht. Vor ein paar Monaten hatte ich Kontakt zu einem Rentenberater und auch mehrere Fragen (ebenfalls zu Rentenbeginn, Anrechnung von diversen Zuverdiensten etc.), davon hatte er aber keine Ahnung. Immerhin hat er das auch offen eingestanden und gesagt, im Prinzip könne er nur beim Ausfüllen des Antrags helfen (wobei ich nun wieder keine Hilfe brauche).


Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst - dein Interesse durchsetzen plus ein zermürbendes Widerspruchsverfahren vermeiden -, wäre es wahrscheinlich einfacher, noch ein paar Monate durchzuhalten.

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Interesse durchsetzen

Faxe, (vor 1863 Tagen) @ Karo

Zur Sachlage kann ich nichts Genaues sagen, erinnere mich aber irgendwie, mal gelesen zu haben, dass die DRV die Krankmeldung als Rentenbeginn wertet. Leider finde ich die Quelle nicht mehr. Aber Krankmeldung als Rentenbeginn wäre ja auch logisch, weil damit der "Schadensbeginn" ja fachärztlich dokumentiert ist, während die Reha dazu dient, zu überprüfen, ob der "Schaden" evtl repariert werden kann.

Darauf drängt übrigens auch gern die KV. Die würde dann eventuell nach rückwirkendem Rentenbeginn gezahltes Krankengeld aus dem aufgelaufenen Rentenguthaben erstattet bekommen.

--
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Neuigkeiten Erwerbsminderungsrente

Boggy, (vor 1863 Tagen) @ UWE

Hallo UWE,

Peter hat Infos für Dich, falls Du es noch nicht gesehen haben solltest.

https://www.sallys-ms-cafe.de/forum/index.php?id=180312

Gruß
Boggy

--
Um unserer persönlichen und gesellschaftlichen Freiheit willen müssen wir immer wieder die Saat des kritischen Verstandes und des begründeten Zweifels säen.

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Korrektur: Erwerbsminderungsrente

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 1863 Tagen) @ Boggy

Hallo UWE,

Peter hat Infos für Dich, falls Du es noch nicht gesehen haben solltest.

https://www.sallys-ms-cafe.de/forum/index.php?id=180312

Gruß
Boggy

Oh danke Boggy,
ich hoffe das geht durch mit der Korrektur der Zurechnungszeiten bis zum 67. Lebensjahr.
Da hätt ich nix dagegen.

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Neuigkeiten Erwerbsminderungsrente

UWE, (vor 1861 Tagen) @ Boggy

Habe ich gelesen, Danke
Leider wird nicht der Fall Volle EM-Rente aus Teil-EM Rente beleuchtet.

LG
Uwe

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