Ist es nicht so, dass die Erwerbminderungsrente ab Antrag gilt ?
Also dann in deinem Fall ab Antragstellung von deiner jetzigen EMR ...
Ich habe Ende 2017 EMR- Antrag gestellt und diese Mitte 2018 voll und unbefristet bekommen und sie gilt ab Antrag.
Demzufolge müsste dann bei deinem Fall die volle als Weiterführung der jetzigen gelten und dann eben ab dem Antrag deiner jetzigen, oder?
Ich weiß nicht, ob ich direkt bei der DRV fragen würde ( habe immer das Gefühl, schlafende Hunde zu wecken.....) gibt es nicht irgendwelche Verbände, die das wissen müssten....VDK,etc... ?
Das mit den "schlafenden Hunden" ist prinzipiell richtig.
In dem Fall bringt aber ausschließlich die Auskunft des "Handlungsführers" Klarheit. Und das ist nicht der VdK oder ein Rentenberater sondern in der Tat die DRV.
Ich hab ja auch nichts zu verbergen.
Die Frage ist ab wann die fällige EM-Rente nach langer Krankschreibung (nach Aussteuerung und Aufforderung zur Reha) greift.
-- Mit dem Reha Antrag oder bereits mit der Krankmeldung.
Nein, zu verbergen hast du nichts, aber du hast ein Interesse, und das willst du durchsetzen. Du kannst dich nun bei verschiedenen Instanzen erkundigen, wie es rentenrechtlich aussieht - aber ob die DRV sich auch daran hält, steht auf einem ganz anderen Blatt. Falls nicht, musst du ein ggf. langes Widerspruchsverfahren in Kauf nehmen - du wärst da nicht der Erste, dem es so ergeht.
Zur Sachlage kann ich nichts Genaues sagen, erinnere mich aber irgendwie, mal gelesen zu haben, dass die DRV die Krankmeldung als Rentenbeginn wertet. Leider finde ich die Quelle nicht mehr. Aber Krankmeldung als Rentenbeginn wäre ja auch logisch, weil damit der "Schadensbeginn" ja fachärztlich dokumentiert ist, während die Reha dazu dient, zu überprüfen, ob der "Schaden" evtl repariert werden kann.
Mit der Rentenberatung der DRV habe ich keine besonders guten Erfahrungen gemacht. Vor ein paar Monaten hatte ich Kontakt zu einem Rentenberater und auch mehrere Fragen (ebenfalls zu Rentenbeginn, Anrechnung von diversen Zuverdiensten etc.), davon hatte er aber keine Ahnung. Immerhin hat er das auch offen eingestanden und gesagt, im Prinzip könne er nur beim Ausfüllen des Antrags helfen (wobei ich nun wieder keine Hilfe brauche).
Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst - dein Interesse durchsetzen plus ein zermürbendes Widerspruchsverfahren vermeiden -, wäre es wahrscheinlich einfacher, noch ein paar Monate durchzuhalten.