Avatar

Patient hat ein Recht auf seine Akte (Allgemeines)

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 3615 Tagen)

Patienten haben Anspruch auf vollständige Einsicht in die Behandlungsunterlagen ihres Arztes. Ein besonderes Interesse muss dafür nicht dargelegt werden.
Das Amtsgericht München hat festgestellt, dass ein Doktor auch dann kein Recht hat, die Akte des Patienten zurückzuhalten, wenn die Behandlungsrechnung noch nicht bezahlt ist.

Mehr dazu schreibt Ekkehard Müller-Jentsch in der Süddeutschen Zeitung

--
das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

Eintrag gesperrt
2597 Views
Avatar

Patient hat ein Recht auf seine Akte

Philipp, (vor 3615 Tagen) @ naseweis

Ja, immerhin das.

Leider gibt es noch kein Recht auf Gesundung.

Auf meine Akte(n) haben viele Rechte, bei der IV-Anmeldung musste ich unterschreiben, dass meine Akten für Alle Versicherungsträger und deren Vetreter (Anwälte) frei zugänglich sind zur freien Nutzung auch gegen meine persönlichen Interessen.

H;-) pe

Eintrag gesperrt
2629 Views

RSS-Feed dieser Diskussion