G-BA-Bewertung des Zusatznutzens von Ocrelizumab liegt vor (Therapien)
Seit 2.8. liegt der abschließende Beschluss des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss ("oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland") bzgl. der Nutzenbewertung von Ocrelizumab vor.
Hier ist der Beschluss zu finden:
Beschluss
Und hier die Begründung:
Begründung
Bzgl. PPMS lautet der Zusatznutzen von Ocrelizumab:
"Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen bei Erwachsenen mit früher PPMS".
In der Begründung heißt es u.a.:
"Schweregrad der Behinderung (MSFC-z-Score)
Für den Endpunkt Schweregrad der Behinderung wird die Mittelwertdifferenz aus der MMRM-Analyse von Studienbeginn zu Woche 120 betrachtet. Es zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
Beeinträchtigung durch Fatigue (mFIS) und Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)
Für die Endpunkte Beeinträchtigung durch Fatigue und Gesundheitszustand, liegen jeweils keine verwertbaren Daten vor, da für die relevanten Analysen der Anteil an nicht berücksichtigten Patienten bei > 30 % liegt.
Zwischenfazit Morbidität
Für die Endpunkte Schweregrad der Behinderung (MSFC-z-Score), Beeinträchtigung durch Fatigue (mFIS) und Gesundheitszustand (EQ-5D VAS) lassen sich anhand der Daten keine Aussagen zum Zusatznutzen treffen."
Wenn sich überhaupt ein "Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen" ergibt, dann in Abhängigkeit von der Einschätzung der Progredienz der Studienabbrecher.
"Bei Verwendung der Ersetzungsstrategie 2 ergibt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Ocrelizumab der im Ausmaß als gering bewertet wird."
Definition des Begriffs "Ersetzungsstrategie 2":
"Bei Ersetzungsstrategie 2 wurden Patienten, für die aufgrund des Ausscheidens aus der Studie eine Bestätigung einer Behinderungsprogression fehlte, als bestätigt progredient gewertet."
"Aussagesicherheit (Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens):
Die vorliegende Bewertung basiert auf den Ergebnissen der randomisierten, doppelblinden ORATORIO-Studie, in der Ocrelizumab + BSC (Anmerkung von mir: BSC = best supportive care; "Als Best-Supportive-Care wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.") im Vergleich zu BSC bei Erwachsenen mit früher PPMS untersucht wurde. Mit dem Vorliegen einer Studie von ausreichender methodischer Güte ist grundsätzlich von einem Hinweis auf einen Zusatznutzen auszugehen, sofern keine weiteren Limitationen und Unsicherheiten vorliegen. Hier wurden jedoch in der Studie ORATORIO relativ hohe Abbruchraten verzeichnet (34 % im Placebo + BSC-Arm und 21 % im Ocrelizumab + BSC-Arm).
Zudem lässt sich nicht mit Sicherheit beantworten, ob möglicherweise bei einigen Patienten nach Ausscheiden aus der Studie der Progress nicht hätte bestätigt werden können.
Vor diesem Hintergrund wird die Aussagesicherheit von „Hinweis“ auf „Anhaltspunkt“ herabgestuft."
Fazit:
Ausschließlich aufgrund der Einschätzung der Progredienz-Entwicklung der Studienabbrecher (über die man naturgemäß nichts weiß) ergibt sich ein "Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen bei Erwachsenen mit früher PPMS".
Warum dann die Zulassung bzgl. PPMS bei Jahreskosten von über 30.000 € pro Patient erhalten bleibt, ist mir schleierhaft.
Michael
Wie kann das sein? Was sagt der Patientenbeirat der DMSG dazu?
