Wie teuer darf ein Hilfsmittel sein? (am Beispiel Ness L 300 Orthese) [Urteil vom LSG Stuttgart] (Therapien)
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Krankenkassen müssen technisch aufwändiges Fußheber-System Ness L 300 bezahlen
Zwei an fortgeschrittener Multipler Sklerose leidende Versicherte haben Anspruch darauf, von ihren jeweiligen Krankenkassen mit einem modernen, technisch aufwändigen Fußheber-System Ness L 300 versorgt zu werden.
Weder stehen dem Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte entgegen, noch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss keine positive Empfehlung abgegeben hat, befanden die Richterinnen und Richter des Landessozialgerichts in Stuttgart in zwei vor wenigen Tagen getroffenen Entscheidungen.
Urteil vom 15.06.2018, Az. L 4 KR 531/17Urteil vom 19.06.2018, Az. L 11 KR 1996/17
Hier die ausführliche Pressemeldung dazu beim Landessozialgericht Baden-Württemberg
Das ist ein wegweisendes Urteil zu einer anständigen Versorgung
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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)
Sisyphos hatte es auch nicht leicht
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