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Antwort der Bundesregierung (Allgemeines)

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 2874 Tagen) @ Faxe

Wer keinen Ausweis beantragt hat, ist auch nicht schwerbehindert, egal wie schwer behindert er auch sein mag.

Falsch, die Feststellung reicht schon. Der blöde Ausweis ist optional.
Mit dem Festelluungsbescheid sind fast alle Nachteilsausgleiche zu erlangen.

OK,
ich hab vereinfacht.
Ich hab den Feststellungsantrag mit Ausweisbeantragung gleichgesetzt.

Bei uns in Bayern musste aber auch den Ausweis nicht noch extra anfordern, das geht automatisch

--
das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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