EU-Datenschutz (Straßencafé)
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-1-ds-gvo/
Stand: 27.04.2016
Gegenstand und Ziele
1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
2. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
3. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
Ich bezweifle dass anonymisierte Daten, personenbezogene Daten sind.
Außerdem tritt das Gesetz erst im März in Kraft.
mfG agno
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Weiß nicht, woher ich komm, weiß nicht, wie lang ich bleib, weiß nicht, wohin ich geh, mich wundert, dass ich glücklich bin ...