Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe steigt (Allgemeines)
Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe steigt zum 1. April 2017 auf 5.000 Euro
Der Bundestag hatte im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz einen Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/10528, Punkt III) verabschiedet, der eine Erhöhung des Vermögensschonbetrages in der Sozialhilfe von bisher 2.600 Euro auf 5.000 Euro vorsieht.
ein (klein) bisschen Erleichterung für diejenigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind
Die Mainpost aus Franken zitiert dazu den VDK und die Lebenshilfe:
" Die Anhebung des Schonvermögens betrachten beispielsweise der Sozialverband VdK oder die Lebenshilfe daher als einen ersten Schritt"
Gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat hatte der VdK verlangt, dass staatliche Unterstützung wegen einer Behinderung unabhängig von Einkommen und Vermögen geleistet werden muss.
Dabei beriefen sie sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention.
Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe sagt, dass die Anhebung des Schonbetrags auf 5000 Euro in die richtige Richtung geht. Aber sie wies schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Bundesteilhabegesetz darauf hin, dass dies nicht ausreiche, um vielen Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen die Sorge zu nehmen, keine Möglichkeit zur Vorsorge für das Alter zu haben."
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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)
Sisyphos hatte es auch nicht leicht