Expertenstreit zum Cannabis-Gesetz: Blüten versus Fertigarznei – was ist für die Verordnung besser (Allgemeines)
Viele Schmerzmediziner begrüßen den Gesetzentwurf zur vereinfachten Nutzung Cannabis-haltiger Arzneien als medizinischen Fortschritt. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Cannabis als Blüte, Extrakt oder Fertigarznei verschrieben werden sollte.
Ein aktuelles Positionspapier von Deutscher Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) und Deutscher Schmerzliga (DSL) spricht sich für eine Bevorzugung von Fertigarzneimitteln gegenüber Cannabis-haltigen Extrakten, Rezepturarzneien sowie getrockneten Cannabisblüten aus. . . .
„Keine einseitige Bevorzugung eines Medikaments“
. . . Das sieht der Vorsitzende des Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland, Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek anders: „Der Gesetzesentwurf lässt auch Fertigarzneien zu und schränkt den Gebrauch nicht ein. Alle Cannabis-Medikamente sollten auch zur Verfügung stehen.
Die ganze Diskussion könnt ihr hier bei medscape deutschland verfolgen.
In einem differenzierten Kommentar von Dr. Thomas Georg Schaetzler:
Bundestag und manche Fachgesellschaften teilweise "stoned"? auf der verlinkten Seite,
könnte Edithelfriede auch eine Rezeptur- und Dosierungsempfehlung finden.
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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)
Sisyphos hatte es auch nicht leicht
