Arbeitszeit reduzieren bei MS, erst nach Versicherungsfall (Allgemeines)

Bennie, (vor 3676 Tagen) @ Philipp

Hallo Bennie

Ja, bei 100% bei den Versicherungen anmelden, erst nach diesem Prozess, wenn
noch etwas geht und sinnvoll ist, ein Restpensum bestreiten.

Hthumb up pe

Das ist wohl bei uns in D etwas anders.

Ich bin Beamte und da läuft es noch etwas anders als bei Angestellten oder Arbeitern...

Ich hatte 2011 reduziert, bekam im November 2012 die Diagnose, war dann krankgeschrieben über einen längeren Zeitraum und musste im April 2013 schon zur Amtsärztin, die gleich zu mir sagte, dass ich wohl in den Ruhestand versetzt werde.
Das wollte ich da noch garnicht, ich wollte ja erst mal ausprobieren inwieweit ich überhaupt noch arbeitsfähig bin.

Aber ich wurde da überhaupt nicht gefragt, hab einfach die Zur Ruhestandssetzung ab September 2013 per Post zugesendet bekommen :-(
Wurde mir nicht mal persönlich überreicht!

Ich hab dann erst noch Widerspruch und Klage (mit Hilfe des VdK) eingereicht...
Das dann aber zurückgezogen nach mehreren Gesprächen mit dem Sozialdienst während meiner Reha.
Im Geschäft hätte man mir es wohl eh nicht leicht gemacht nachdem man mich ja so schnell loswerden wollte...

Inzwischen bin ich eigentlich auch ganz zufrieden, da sich mein gesundheitlicher Zustand doch verschlechtert hat, bezüglich laufen und Fatigue.

Geh ich doch lieber zu meinen Anwendungen und ins Fitness Studio.
Es ist jetzt mein Job, so viel wie möglich dafür zu tun, dass ich ein Leben mit möglichst wenig Einschränkungen führen kann.
LG Bennie

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