Cannabis: Auszug aus einem Bericht in der SZ von heute (Therapien)
. . . Die Grünen haben deshalb 2015 ein Cannabiskontrollgesetz in den Bundestag eingebracht, das noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Bereits im Jahr 2004 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Berufung auf den Artikel 1 des Grundgesetzes - "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - geurteilt, dass einem Patienten der Zugang zu Cannabis und dessen Wirkstoff THC nicht verwehrt werden dürfe, sich der Staat in Gegenteil womöglich der Körperverletzung und unterlassenen Hilfeleistung schuldig mache, wenn er "Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrechterhalten werden. Das gilt insbesondere durch die staatliche Unterbindung des Zugangs zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden zur nicht unwesentlichen Minderung von Leiden" (BVerwG 3 C 17. 04) . . .
Damit ist doch eigentlich der Weg frei ! ! !
Langer Text, leider ist der ganze Bericht nur im Abonnentenbereich verfügbar 
--
das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)
Sisyphos hatte es auch nicht leicht
