ulma, die ja durchaus bereit wäre halbjährlich einen
mit dem jungen Doc zu trinken 
Hallo,
vierteljährlich wär dem Doc lieber.
Warum?
Weil die Kassenabrechnungen quartalsweise erfolgen. Ich bin ja inzwischen seit ein paar Jahren raus aus der Kassen-Tretmühle wg BU-Berentung, war zuvor Kinder-und Jugendarzt in eigener Praxis. Es mögen sich manche Einzelheiten geändert haben, aber das Prinzip geht etwa so (EUR-Beträge mal willkürlich angenommen):
Der Hausarzt kann pro von ihm im Quartal betreuten Patienten (z.B.) maximal 52,75 EUR 'einnehmen'. (Kurative Betreuung, also krankheitshalber - Vorsorgeleistungen und Impfungen separat vergütet.)
Der größte 'Posten' jener Betreuung wird ausgelöst durch Erbringen einer Leistung nach Ziffer '1' - diese setzt einen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient(in) voraus, der nicht kürzer sein darf als 10 Minuten. Telefonisch gilt nicht, in Ausnahmefällen (schwer kranker Patient) ist ein ebensolcher Kontakt mit nahestehendem Verwandten ausreichend: siehe GGs Ehemann.
Die Ziffer '1' bringt brutto (z.B.) 40 EUR, bis zum Erreichen der Obergrenze von 52,75 EUR ist es also nicht mehr weit: Falls Patient jetzt bis Quartalsende noch einmal akut krank wird, ist jene Obergrenze durch (z.B.) 30 EUR Besuchsgebühr bereits überschritten, und der Arzt bekommt einen Teil seiner Leistungen nicht mehr vergütet.
Oder er betreut einige Patienten so deutlich unterhalb der Bruttoobergrenze von 52,75 EUR, dass die Geamtrechnung wieder stimmig ausfällt (!!).
Nebenbei: hättet Ihr Euch den Besuch des Arztes (30 EUR) im Vergleich zu dem des Schlüsseldienstes so günstig vorgestellt?
Eine Rezeptgebühr als ausschließliche Leistung bedeutet (z.B.) eine Bruttovergütung von 2,75 EUR. Davon gehen sämtliche PRaxiskosten, Angestellte, Versicherungen und Steuern noch runter.
Mit dem Ausstellen eines Physio-Rezeptes geht der Arzt jedes Mal das Risiko ein, dass man kassenseitig die Kosten jener Physiobehandlungen von ihm einklagen wird, (sog. Regresse drohen!!) wenn er bestimmte willkürlich festgelegte Gesamt-Vorgaben überschreitet, oder durch jene Therapien erreichte Besserungen nicht dokumentieren kann, oder sich nicht an die Veranlassung von in Behandlungskatalogen festgelegten zwischenzeitlichen Facharztkontrollen etc. gehalten hat, oder statt in bestimmten Fällen erlaubter 6 Einheiten pro Erstverordnung gleich deren 10 auf einmal verordnet hat, oder... oder...
Viele chronisch erkrankte Patienten mit ausschließlichen Rezeptwünschen sind der potentielle Ruin jeder Arztpraxis.
(also wenn er 'nicht einmal' die Betreuungs-Ziffer '1' anschreiben kann - Bedingungen siehe oben.)
LG, jerry
P.S.: zum Vergleich: vor wenigen Jahren lagen meine Brutto-Behandlungspauschalen, die ich erreichen durfte, bei 32,50 EUR pro Patient unterhalb von 4 Jahren Alter und ca. 28 EUR oberhalb. Alle Jahre wieder wurde mir mit Regressforderungen von ca. 40.000,- EUR gedroht, da ich mit meinen Verordnungen von KG, Ergo und Logopädie viel zu hoch läge.
Damals wurden Einsparungen bei den Medi-Verordnungen noch gegengerechnet, die wurden mir also zugute gehalten, und es blieb bei jenen schweißtreibenden Drohungen...