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Kostenübernahme Mollii Suit: abgelehnt (Allgemeines)

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 10 Tagen)

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I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


T a t b e s t a n d :

Streitig ist die Versorgung der Klägerin mit dem Neuromodulationsanzug "Exopulse Mollii Suit".

Die bei der Beklagten krankenversicherte Klägerin leidet an Multipler Sklerose. Sie beantragte unter Vorlage einer Verordnung von P., Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, sowie eines Kostenvoranschlags der Firma Streifeneder in Höhe von insgesamt 8.798,98 Euro die Versorgung mit dem Mollii Suit.

Die Beklagte holte eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) ein. Dieser stellte fest, dass das Produkt keiner Produktart des Hilfsmittelverzeichnisses eindeutig zugeordnet werden könne. Es ergäben sich Hinweise auf ein mögliches neuartiges Hilfsmittel in untrennbarem Zusammenhang mit einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode. Zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnete Hilfsmittel würden den Nachweis des therapeutischen Nutzens erfordern. Dies sei derzeit nicht der Fall. Der Behinderungsausgleich erscheine aktuell nachrangig, insbesondere da die Wirkungsweise und auch die Anwendung immer zeitlich begrenzt seien. Es handle sich daher eher um einen Fall der Krankenbehandlung. Es sei unklar, wie die Wirkung auf Dauer sein könnte, positiv oder evtl. auch negativ.

Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 12.06.2023 den Antrag mit Verweis auf die Feststellungen des MD ab.

Der ganze Vorgang hier im Link https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/177142

S 51 KR 1038/23
Land Freistaat Bayern
Sozialgericht SG München (FSB)
Sachgebiet Krankenversicherung
1. Instanz SG München (FSB)
Aktenzeichen S 51 KR 1038/23
Datum 28.11.2024

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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