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MS: Neue Urteile zum Merkzeichen aG (SBA) (Allgemeines)

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Mittwoch, 29.03.2023, 13:17 (vor 365 Tagen)

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Anfangs des Monats ergingen beim Bundessozialgericht zwei neue Urteile zur Zuerkennung des Merkzeichens "aG"

Das klingt nicht uninteressant, werden doch die bisherigen harten Grenzen durch diese Urteile etwas aufgeweicht. Ob das dann generell in die Grundlagen zur Bewertung einfliesst, bleibt zu hoffen.

Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 9. März 2023 entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist.

Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).

Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist für dessen Zuerkennung grundsätzlich ohne Bedeutung.

Zur Pressemitteilung
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_09.html

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

Tags:
Schwerbehindertenausweis, SBA, Merkzeichen aG

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MS: Neue Urteile zum Merkzeichen aG (SBA)

GG, Mittwoch, 29.03.2023, 15:11 (vor 365 Tagen) @ naseweis

Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist für dessen Zuerkennung grundsätzlich ohne Bedeutung.

Kapiere ich nicht, wieder Beamtendeutsch ? Es gibt Tage, da geht es einem nicht gut, dann aG. und dann wenn man wieder besser drauf ist kein aG. ???

Immer diese Änderungen, habe 100% .

G

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Mut ist nicht die Abwesenheit von Angst,sondern die Erkenntnis, dass es etwas gibt,das wichtiger als die Angst ist

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MS: Neue Urteile zum Merkzeichen aG (SBA)

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Mittwoch, 29.03.2023, 15:37 (vor 365 Tagen) @ GG

Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist für dessen Zuerkennung grundsätzlich ohne Bedeutung.

Kapiere ich nicht, wieder Beamtendeutsch ? Es gibt Tage, da geht es einem nicht gut, dann aG. und dann wenn man wieder besser drauf ist kein aG. ???

Immer diese Änderungen, habe 100% .

G

Nee, das geht nicht um gute Tage und schlechte Tage.
Das geht um vertraute Situationen im Vergleich zu "leben in freier Wildbahn" ;-)

Im ersten Fall litt der Kläger unter anderem an einer fortschreitenden Muskelschwunderkrankung mit Verlust von Gang- und Standstabilität. Zwar konnte er auf einem ebenen Krankenhausflur gehen, aber im öffentlichen Verkehrsraum mit Bordsteinkanten, abfallenden oder ansteigenden Wegen und Bodenunebenheiten war das ohne Selbstverletzungsgefahr nicht mehr möglich. Das Bundessozialgericht hat in diesem Fall die erste Voraussetzung für das Merkzeichen aG, eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, als erfüllt angesehen.

Im zweiten Fall betonten die Richter den Aspekt der Teilhabe noch deutlicher: Der Kläger konnte aufgrund einer globalen Entwicklungsstörung nur in vertrauten Situationen im schulischen oder häuslichen Bereich frei gehen, nicht jedoch in unbekannter Umgebung. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dem Kläger das Merkzeichen aG zusteht. Der Sinn und Zweck des Schwerbehindertenrechts ziele auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft ab. Das Aufsuchen veränderlicher und vollkommen unbekannter Einrichtungen des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sei davon umfasst. Die Gehfähigkeit ausschließlich in einer vertrauten Umgebung steht der Zuerkennung des Merkzeichens aG nicht entgegen.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-merkzeichen-ag-aussergewoehnliche-gehbehinderung-...

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Sisyphos hatte es auch nicht leicht

MS: Neue Urteile zum Merkzeichen aG (SBA)

Karo, Donnerstag, 30.03.2023, 08:15 (vor 364 Tagen) @ naseweis

Im zweiten Fall betonten die Richter den Aspekt der Teilhabe noch deutlicher: Der Kläger konnte aufgrund einer globalen Entwicklungsstörung nur in vertrauten Situationen im schulischen oder häuslichen Bereich frei gehen, nicht jedoch in unbekannter Umgebung. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dem Kläger das Merkzeichen aG zusteht. Der Sinn und Zweck des Schwerbehindertenrechts ziele auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft ab. Das Aufsuchen veränderlicher und vollkommen unbekannter Einrichtungen des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sei davon umfasst. Die Gehfähigkeit ausschließlich in einer vertrauten Umgebung steht der Zuerkennung des Merkzeichens aG nicht entgegen.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-merkzeichen-ag-aussergewoehnliche-gehbehinderung-...

Im zweiten Fall ging es um einen 14-jährigen Schüler mit eher geringen motorisch bedingten Mobilitätseinschränkungen, der sich aber aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung außerhalb vertrauter Räume wie häusliche Wohnung und Schule nur wenige Schritte sicher bewegen konnte.

Klägerin war die Mutter, die mit ihrem Sohn viel im Auto unterwegs ist und deswegen zwingend auf einen Behindertenparkplatz angewiesen ist. Das entsprechende Merkzeichen wurde ihnen nun zuerkannt.

Anwaltlichen Beistand erhielten die Kläger, also Mutter und Sohn, übrigens vom VdK, der Fall wurde in der letzten Mitgliederzeitung publiziert und natürlich auch online.

"Die Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK hat für einen 14-jährigen Jungen das Merkzeichen „außergewöhnliche Gehbehinderung“ (aG) erstritten. Das Landesversorgungsamt in Baden-Württemberg war bis vor das Bundessozialgericht (BSG) gezogen, um den Anspruch des schwerbehinderten Jungen abzuwehren (Aktenzeichen B 9 SB 8/21 R)"

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/86505/wegweisendes...


Ein sehr kluges Urteil, ich freue mich für die Betroffenen.

:-)

Und ich frage mich verwundert, wie man als Landesversorgungsamt darauf kommt, einen solchen Anspruch abzuwehren?

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