Ablehnung (Allgemeines)

kirstenna @, Donnerstag, 05.01.2023, 18:20 (vor 448 Tagen)

Hier stelle ich mal den Text rein.

Die Mitarbeiterin hatte mich um 15.00 angerufen und sich schon im Gespräch das eine oder andere Argument von mir verschafft.

Dann hat sie in Windeseile den Text verfasst.

Jetzt fällt es mir echt schwer darauf etwas Substantielles zu erwidern.

Hat jemand eine Idee?

Es sieht nicht gut für mich aus, für den Alber e Pilot.

Das kann ich wohl vergessen.

Naja, ich hatte noch nie Glück mit der Kasse, bis auf den Faltrollstuhl mit Wheeldrive, weil das gerade so geht und besser ist als nichts.

Die Kasse muss offensichtlich nicht einmal einen Rollstuhl bereitstellen, der durch meine Tür passt.

Die TK Kämpfe für Blüten --- nichts hat geklappt, lediglich das CBD Öl - aber dermaßen umständlich, das man es besser kauft.

Oder an die TK Kämpfe Dreirad, dieses Fahrrad mit drei Rädern - auch das hatte nie geklappt.

Ich frage mich, sollte ich einen Widerspruch machen oder das einfach lassen.

Diese Person wünsche ich mir kein zweites Mal ans Telefon.

Die sind halt geschult, die Leute über den Löffel zu balbieren.

Hier der Text vom TK Brief:

Leider können wir keine Kosten für ein Rollstuhl-Zuggerät e-pilot P15 übernehmen
Guten Tag Frau x
vielen Dank für unser Gespräch. Leider dürfen wir uns nicht an den Kosten für ein
Rollstuhl-Zuggerät e-pilot P15 beteiligen.
Hintergrund ist, dass wir am 19. Dezember 2017 die Kosten für einen Wheeldrive Antrieb übernommen haben. Das ist ein Hilfsmittel mit vergleichbarer Funktion oder vergleichbarem Nutzen.
Sie teilten uns mit, dass Sie das Rollstuhl-Zuggerät für weitere Strecken benötigen.
Wir können nur Hilfsmittel bezahlen, mit denen Sie in der Wohnung und im näheren Umfeld
mobil bleiben.
Mit dem Rollstuhl-Zuggerät können Sie sich aber darüber hinaus bewegen. Daher dürfen wir
dafür nicht zahlen.
Was bedeutet "näheres Umfeld"? Es umfasst eine Entfernung, die Gesunde üblicherweise zu
Fuß gehen können. Die Gerichte nennen das "Nahbereich".
Auch informierten Sie uns, dass Sie mit dem Rollstuhl-Zuggerät besser Bordsteine überwinden
können.
Wenn Hilfsmittel aufgrund individueller Wohnverhältnisse gebraucht werden, sind sie laut Bundessozialgericht keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für das Gericht zählen zu den individuellen Wohnverhältnissen nicht nur selten vorkommende
Hindernisse, sondern bereits Treppenstufen.
Ausgeschlossen sind daher Hilfsmittel, die Sie zum Beispiel beim Überwinden von Stufen, bei
beengten Räumen oder bei schmalen Türrahmen zusätzlich benötigen.

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Ablehnung

agno @, Donnerstag, 05.01.2023, 22:06 (vor 448 Tagen) @ kirstenna

Sobald du redest, hast Du verloren.
Es gibt nur zwei Argumente:
1. Hat eine Hilfsmittelnummer
2. Du hast getestet.
Die müssen reden, warum nix geht.
Eventuell brauchst Du irgendwann Gutachten von Physio & Neuro.
Wenn die was brauchen, sollen Die agieren.

Liebe Kirstenna. Im Forum darfst Du schreiben soviel Du magst. Bei den Hilfsmitteln ist taktische Sprachsparsamkeit von Nutzen.
lG agno

--
Weiß nicht, woher ich komm, weiß nicht, wie lang ich bleib, weiß nicht, wohin ich geh, mich wundert, dass ich glücklich bin ...

Ablehnung

kirstenna @, Donnerstag, 05.01.2023, 22:41 (vor 448 Tagen) @ agno

Wenn ich das mal eher gewusst hätte.

Die hat mich heute im Berliner Schloss erwischt in einer meditativen Stimmung, nachdem ich bereits meine zwei Lieblingsbuddhas, einer aus Angkor Thom und einer aus Zentralindien, gezeichnet hatte und gerade am Fenster auf den Berliner Dom sah.

Ich habe mich sicher um Kopf und Kragen geredet.

Sie hatte sich sehr amüsiert, mir mitzuteilen, das diese Versicherung gar keinen Rollstuhl bezahlt, der durch meine Tür passt, das wäre zu individuell.

Ich wusste das wirklich nicht.

Aber jetzt weiß ich es und noch viel mehr.

Sie hat sich heute bestimmt das K o k s t a x i bestellt und einen abgefeiert.

Ich habe dann die Endlosschleife einer Teezeremonie über eine Stunde lang verfolgt.

Die grüne Tasse wird in der Hand gedreht, im Uhrzeigersinn, auf die linke Ecke des Gedecks gestellt, und dann verneigt sich die ganze lächelnde Bande wie im Ballett.

Das war so beruhigend für mich.

Leider habe ich alle ihre Hoffnungen erfüllt und ihr eine Steilvorlage für die Ablehnung geliefert.

Hat die Auskunft, ob ich dem Sanitätshaus den ganzen Rollstuhl übergeben soll, nachdem diese bereits das Rad einbehalten haben, geschlagene 6 Wochen gekostet, hat sie nun gezeigt, was sie drauf hat.

Sie hat in dreißig Minuten die Ablehnung routiniert herunter geschnurrt und in mein Postfach gelegt.

Dann habe ich mich aber wieder gefangen.

Als mir mein Taxifahrer eröffnete, das wir mit seinem nagelneuen Tesla fahren und das ich ein wunderbarer Mensch sei, der so fröhlich ist.

Ich sei ein sehr positiver Mensch.

Heute Abend gibt es Tee.

Ablehnung

fRAUb, Freitag, 06.01.2023, 08:24 (vor 448 Tagen) @ kirstenna

Huhu liebe kirstenna,

die Argumentation der TK ist, in dem Fall, leider richtig. Die Krankenkasse ist zuständig für die medizinisch notwendige Versorgung und alles, was darüber hinaus geht, müssen sie sogar ablehnen. Meine Empfehlung würde lauten : an der Stelle aufhören und Zeit, Aufwand und Kraft zu sparen.

Wir haben, was das betrifft, eine regelrechte Odyssee hinter uns.

Ich hab keine Lust auf lange Texte, darum die kurzversion: der Landeswohlfahrtsverband könnte in dem Fall einspringen.

Eine andere, aber aufwendigere Möglichkeit wäre verschiedene Stiftungen anzuschreiben.

In der Sache, möchte ich dir unbedingt die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der DMSG ans Herz legen. Die sind in der Sache unschlagbar!
Das sei aus Erfahrung an dieser Stelle geschrieben!

Also : du kannst deine Ziele ruhig weiter verfolgen. Die TK ist, in der Sache nur der falsche Ansprechpartner.

Liebe Grüße,

von fRAUb

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agno @, Freitag, 06.01.2023, 11:01 (vor 447 Tagen) @ fRAUb

der Landeswohlfahrtsverband könnte in dem Fall einspringen.

Eine andere, aber aufwendigere Möglichkeit wäre verschiedene Stiftungen anzuschreiben.

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&
https://www.der-querschnitt.de/archive/45508

--
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kirstenna @, Freitag, 06.01.2023, 17:33 (vor 447 Tagen) @ agno

hallo agno,

die Wahrheit ist, das Versicherungen nichts nutzen, es sei denn man verklagt sie.

Ich gehe lieber den Weg des geringsten Widerstandes.

Dann eben nicht.

Wer weiß wofür es gut ist.

Aber ein klein bisschen menschenverachtend ist es schon, wenn der Versicherer zu dir sagt, ich zahle dir nur einen Rollstuhl, wenn er nicht durch deine Tür passt und nicht über Bordsteinkanten fährt.

Das war ganz großes Kino.

Egal!

Dann bleib ich eben liegen und lass es laufen:-D

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agno @, Freitag, 06.01.2023, 18:32 (vor 447 Tagen) @ kirstenna

:-( Finde ich nicht gut :-(
Ja, es ist ein menschenverachtendes System. Es lebt nach meinem Eindruck davon, die zu suchen die sich nicht wehren.
Der Kampf gegen perfide Systeme ist 1. Bürgerpflicht :-D
Zuerst müssen deine E-Räder wieder funktionierend in deine Hände!
Damit meine ich den Erhalt des Zustandes der Verordnungen.
Beim nächsten Defekt wirst Du gleich Ersatz für Defekt verschreiben lassen. :-)
lG agno

--
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Ablehnung

kirstenna @, Freitag, 06.01.2023, 20:57 (vor 447 Tagen) @ agno

Genau:

du bist auch unverbesserlicher Optimist:))) Chapeau!

Das wird schon irgendwann, so wie nebenbei geschehen...

Und wenn nicht, dann wird die Lücke eben ausgefüllt durch etwas anderes.

Das kann ja auch ganz spannend sein.

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agno @, Freitag, 06.01.2023, 21:42 (vor 447 Tagen) @ kirstenna

Den bedingten Einspruch würde ich trotzdem abschicken. Man weiß ja nie :-D
Deine für die Kasse irrelevanten Argumente könnten sich als unwichtiges Beiwerk, einer notwendigen Verordnung, erweisen. Da Du nun seit sechs Monaten ohne funktionierendes Gerät bist, darf man Dir auch mal etwas Emotionalität zugestehen :herzle:
Wir sind die Kinder derer, die seit Jahrtausenden überlebt haben. Tradition verpflichtet :-)
lG agno

P.S.: Fristen sind wichtig und werden immer mit pünktlichen Einwurfeinschreiben beantwortet :-) Antworten sind erst relevant, wenn Sie schrifftlich eintrudeln. Trotzdem bei Anrufen immer Namen, Datum, Uhrzeit und Inhalt des Gespräches notieren.

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Ablehnung

kirstenna @, Freitag, 06.01.2023, 23:20 (vor 447 Tagen) @ agno

wenn du meinst.

Ich werde jetzt in Ruhe das Sanitätshaus machen lassen.

Den Widerspruch werde ich dann am vorletzten Tag vor dem Ablauf von 4 Wochen einlegen mit der Begründung: ich habe den E-Pilot getestet und er ist genau das Richtige:)

Ablehnung

kirstenna @, Freitag, 06.01.2023, 17:11 (vor 447 Tagen) @ fRAUb

Danke für deine Nachricht.

Ich habe das auch so verstanden.

Ich breche das an der Stelle ab.

Vielleicht hätte ich mich besser unauffällig verhalten.

Hinterher ist man immer schlauer.

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