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Palliativmedizin und assistierter Suizid (Allgemeines)

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Mittwoch, 17.02.2021, 20:53 (vor 1160 Tagen)

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Grad war doch noch von Tod und Sterben die Rede.
Vorgestern schrieb Caroline Kraft in Ihrer Kolumne in der taz:

Noch mal einen Schluck Whiskey

... Die Vorstellung, dass der Tod qualvoll sein muss, hält sich hartnäckig. Palliativmediziner hingegen sind Spezialisten für Schmerz- und Symptomkontrolle. Ihre Arbeit fängt da erst so richtig an, wo andere medizinische Fachrichtungen aufhören. Gemeinsam mit den Hospizdiensten ist es nicht ihr Ziel, das Leben zu verlängern, sondern die bestmögliche Lebensqualität bis zum Tod zu gewährleisten.

Manchmal sind das auch kleine Dinge. Noch mal am Kanal in der Sonne sitzen, einen Schluck des Lieblingswhiskeys genießen, und vor allem: in alldem nicht alleine sein.

Wir sollten über Sterbehilfe diskutieren – aber auch wissen, was ansonsten alles möglich ist...

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

Tags:
Palliativ

Palliativmedizin und assistierter Suizid

Lisa, Freitag, 19.02.2021, 22:00 (vor 1158 Tagen) @ naseweis

Naja, die Palliativmedizin kann eine Alternative sein, aber das muss nicht bei jedem zutreffen.

Die Regierung hat sich seit fast einem Jahr nicht um das Urteil vom Bundesverfassungsgericht gekümmert, im Gegenteil auf Anweisung von Herrn Spahn werden sämtliche Anträge auf ein tödliches Medikament abgewiesen - somit wird für mich der Wunsch selbstbestimmt zu sterben immer noch mit Füßen getreten.

Das Urteil 2 BvR 2347/15 vom Bundesverfassungsgericht ist vom 26. Februar 2020 und wurde bis heute nicht umgesetzt. Die offizielle Ausrede unserer Regierung ist das Coronavirus und dadurch fehlende Kapazitäten.

Link zum Urteil (es lässt sich leider nicht als benutzbaren Link einfügen)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

Palliativmedizin und assistierter Suizid

Faxe @, Samstag, 20.02.2021, 17:18 (vor 1158 Tagen) @ Lisa

Link zum Urteil (es lässt sich leider nicht als benutzbaren Link einfügen)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

Warum nicht?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

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