Cannabis im Straßenverkehr (Allgemeines)

Jakobine, Sonntag, 24.03.2019, 17:51 (vor 1831 Tagen) @ Jakobine

Ich habe gerade die ADAC-Zeitung hier liegen. Diesmal ist das Haupttherma: Medikamente im Strassenverkehr - wie Pillen die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.

Bei Cannabeis steht: Sonderfall Medizinischer Cannabis
Für Patienten, die es vom Arzt verschrieben bekommen und die das aus med. Gründen einnehmen, gilt eine Ausahme von § 24a Straßenverkehrsgesetzes, das sogenannte Medikamentenprivileg. Normalerweise gilt, dass derjenige eine Ordnungswidrigkeit begeht, der nach Cannabis-Konsum ein KFZ im Straßenverkehr führt. Der Grenzwert liegt hier bei 1 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum.
Zeigt der Fahrer/die Fahrerin drogenbedingte Ausfallerscheinungen, greift der § 316 des Strafgesetzbuches. Hier drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wenn man nach dem Konsum berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dies gilt dann auch für med. Cananbis.

Es ist ja ähnlich wie beim Alkohol, ab einer bestimmten Menge sollte man in keinen Fall Autofahren. Allerdings weiß ich nicht, ob es einen Unterschied in der Bewertung von Cannabis und Alkohol gibt. Grüße Jakobine
PS. Ich hoffe, ich habe das richtig wiedergegeben.

Tags:
Cannabis, Sativex


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