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Kiffen und Fahren (Technik)

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Freitag, 01.07.2022, 18:37 (vor 637 Tagen) @ Faxe

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Geht ganz einfach:

Für die Cannabispatienten gilt laut Bundesregierung eine Ausnahme­klausel des Straßenverkehrsgesetzes. Zweck der Regelung sei, dass „durch die Medi­ka­tion die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wieder hergestellt wird“. Die Wirkung der Substanz als Therapeutikum unterscheide sich deutlich von der bei missbräuchlichem Konsum. Drogenkonsumenten wollten sich berauschen, Patienten nähmen solche Subs­tanzen, um einem Leiden entgegenzuwirken.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/74004/Cannabispatienten-duerfen-Auto-fahren

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht


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