Antrag gem. § 70 STVZO, EBE über 6 Km/h (Technik)

Michael27 @, Freitag, 01.07.2022, 15:26 (vor 657 Tagen) @ Faxe

Nun würde mich doch mal interessieren ...
... ob hier jemand das mal für einen E-Rolli (über 6 Km/h) gemacht hat?
... was der Spaß gekostet hat, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?

Dadurch ist erst die EBE (Einzel-Betriebserlaubnis) erteilt und man darf das Ding versichern um mal über/auf Strasse oder Fussweg zu fahren.

Mir haben die neulich 346,20 € dafür abgeknöpft!

Hallo Faxe,

der Preis scheint mir einigermaßen normal. Für meinen E-Pilot (Zuggerät zum Rollstuhl) hat die Einzel-Abnahme nach StVZO für 15 km/h vor gut 3 Jahren 304,95 € (inkl. 7% Mwst.) gekostet. Die jährliche Versicherung kostet mich etwa 30 €.

Zumindest die Kombination Zuggerät plus Rollstuhl kontrolliert niemand. Tagsüber hänge ich immer meinen Rucksack über die Schiebegriffe des Rollstuhls. Für mich sehr praktisch, aber natürlich verdeckt der Rucksack dann das Versicherungs-Kennzeichen. Bei über 3 Jahren Nutzung und bald 2.000 km hat auch das noch nie jemanden gestört ...

Michael


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