Ein-nicht ausge-oder gar ver-blendet: (Allgemeines)

fRAUb, Donnerstag, 30.12.2021, 12:13 (vor 819 Tagen) @ tournesol

Also,... da weiß ich nun nicht, wo das Problem ist :
Wenn ihr euch da 100%ig sicher seid, müsst ihr doch einfach nur darauf verzichten im akutfall einen (Not-) Arzt zu rufen und ihr kommt gar nicht erst in die Situation!

Das ist doch prinzipiell kein Problem.

Und: es geht bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht um lang-oder längerfristige Überlebenschancen.

Und, wie geschrieben : zur Sicherung des kurzfristigen ablebens: einfach das Telefon liegen und das Hilfe rufen sein lassen!

Ganz schlecht zum erreichen des von euch angestrebten ziels, sind auch : Notfall - Knöpfe oder so.
Das Geld, das ihr dafür aufwendet könnt ihr euch dann sparen und für andere Zwecke verwenden,... Chippendales oder so.

*zwinkersmiley : guten morgen

Dein Beitrag erscheint mir nicht so richtig durchdacht.

Den Notfallknopf nicht zu drücken bzw. den (Not-)Arzt nicht zu rufen, könnte bedeuten, irgendwo unbemerkt handlungsunfähig mit Schmerzen zu liegen oder mit Corona qualvoll zu ersticken. Das ist für mich nicht die Alternative zu einer langen intensivmedizinischen Behandlung mit zweifelhaftem Ergebnis.

Also, rufst du den Arzt, um ihm zu sagen, was er zu tun hat?

Ich wünsche allen ein trotz aller Einschränkungen und Erschwernisse lebenswertes Jahr 2022!

Q


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