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Zuschuss behindertengerechter Umbau KfZ - Für Rentner (Allgemeines)

UWE, Mittwoch, 22.11.2023, 12:22 (vor 158 Tagen)

Die “kleine Lösung” (Schwenksitz) ist inzwischen leider nicht mehr ausreichend.

Nun steht doch die Anschaffung eines anderen KfZ (Opel Combo) mit Umbau Rollirampe hinten an.

Und wieder die Frage nach Fördermöglichkeiten, inzwischen als RENTNER

Angeblich greift ja dieser § nicht nur für Berufstätige.

§ 40 SGB VII Kraftfahrzeughilfe
(1) Kraftfahrzeughilfe wird erbracht, wenn die Versicherten infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens
nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, um die Teilhabe am Arbeitsleben
ODER am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Kennt sich da jemand aus, wo man das beantragt?

Und die Kasse ist da in der Tat NICHT zuständig !!

LG
Uwe

--
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn Jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
– René Descartes


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