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Verhaltensänderung bei Krankengeldbezug (Allgemeines)

naseweis ⌂ @, in meinem Paradies, Sonntag, 04.07.2021, 12:23 (vor 998 Tagen) @ UWE

Dieses Verhalten der KK`s ist hinlänglich bekannt und wird in den einschlägigen Foren immer wieder diskutiert.
Da darf man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen.

Alles Gute
Uwe

Ja Uwe,
du schreibst ganz richtig
"das ist hinlänglich bekannt und wird in den einschlägigen Foren immer wieder diskutiert"

Jetzt soll sich das aber ändern.
Das ist erfreulich und deswegen hab ich die Nachricht hier eingestellt.

Angesichts der regelmäßigen Beschwerden sah sich das Bundesamt für Soziale Sicherung in diesem Februar zu einem Rundschreiben an die "bundesunmittelbaren" Versicherungen veranlasst, um die rechtliche Situation klarzustellen.

Es dürfe keine Beratung ohne vorherige Einwilligung geben, wurde nochmals betont.
Krankenkassen dürften weder "Druck auf arbeitsunfähige Patienten ausüben" noch medizinische Daten erfragen, um Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen.

Es wurde empfohlen, Telefonanrufe zu vermeiden, insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen.

In diesem Rundschreiben steht auch folgender Hinweis:

Zugunsten einer verstärkten Sensibilität im Umgang mit Versicherten im Krankengeldbezug empfiehlt es sich ohnehin, direkte telefonische Kontaktaufnahmen,insbesondere bei Perso-nen mit Diagnosen im psychotherapeutischen Bereich,zu vermeiden.

Leider ist das kein Gesetz mit Sanktionsmöglichkeiten :-( .

Der Rundbrief endet:

Wir bitten um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

--
das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

Tags:
Krankengeld


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