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Keine Anschnallpflicht für Rollifahrer (Allgemeines)

naseweis ⌂, in meinem Paradies, (vor 3440 Tagen)

Ganz frisch von Rolling Planet:

Keine Anschnallpflicht für Rollifahrer
Behinderte müssen sich in ihrem Rollstuhl nicht anschnallen, wenn sie auf einem Gehweg unterwegs sind. Deshalb kann ihnen auch bei einem Unfall nicht das Schmerzensgeld wegen „Mitverschuldens“ gekürzt werden. So das Karlsruher Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (AZ: 1 BvR 742/16). MDR Aktuell

PS: Wie das bei Rollatoren, Gehstöcken :heelsr: und z.b. Handbikes :handbike: ausschaut, war nicht Gegenstand der Verhandlung :gun:

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das Geheimnis der Medizin besteht darin,
den Patienten abzulenken,
während die Natur sich selber hilft (Voltaire)

Sisyphos hatte es auch nicht leicht

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